Impressum

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Verantwortlich:

Rüdiger Kuhnt

Im Auel 83
53783 Eitorf
Telefon 02243 - 2179

Kontakt:

Rüdiger Kuhnt Anhänger
Vermietung und Verkauf
Im Auel 83
53783 Eitorf
Telefon 02243 - 2179

Amtsgericht:

Amtsgericht Siegburg

Umsatzsteuer-ID:

DE278213851 
AGB

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. "Verbraucher" im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Unternehmer" im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf in Geschäftsbeziehung tritt und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. "Kunde" im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis auf Seiten der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu.



§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote für Waren der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt indes noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf dies ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf dar.

3. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf berechtigt, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf anzunehmen. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. Vorkasse zu verlangen. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf ist zudem berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
4. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.



§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf behält sich bei Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 200 % Prozent übersteigt, ist R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder von einer Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

3. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen oder in Besitz zu nehmen. Daneben ist R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach dieser Ziffer 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.


§ 4 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht (bei Onlinebestellung)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ab schriftlicher Belehrung durch uns, in Textform, ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, Email ) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an R. Kuhnt Anhänger Inhaber Rüdiger Kuhnt, Im Aule 83 in 53783 Eitorf Fax: 02243-5425, 
E-Mail.: r.kuhnt(AT)anhaenger-kuhnt.de
Widerrufsfolgen  
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht, oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. ( Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist). Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen
Ausgeschlossen sind von der Widerrufserklärung nach § 312d Abs. 4 BGB Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.  
" Ende der Widerrufsbelehrung "



§ 5 Vergütung und Gebühren
1. Der angebotene Preis ist bindend. Brutto- und Nettopreise werden gesondert ausgezeichnet. Bei einem Versendungskauf stellt R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf Versandkosten in Rechnung. Für Lieferungen in EU-Ländern entnehmen Sie die Versandkosten bitte der aktuellen Preisliste. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Preis per Barzahlung oder überweisung bei Vorkasse leisten. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



§ 6 Gefahrübergang
1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

2. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.



§ 7 Gewährleistung
1. Verbraucher haben der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
3. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf gibt gegenüber den Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.



§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf, ihre gesetzlichen Vertreter sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf zurechenbar sind.

2. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online-Shops der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf. Soweit R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
3. Der Kunde stellt R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf von allen Nachteilen frei, die ihr durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.



§ 9 Datenschutz
1. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG), des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG), des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf verwendet diese Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung des Kunden und gibt diese ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf, die zur Bestellabwicklung die übermittlung der Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftrage Versandunternehmen oder die mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Bank). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf kann mit den folgenden Daten bei dem Unternehmen Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg oder Schufa Holding AG, Hagenauer Str.44, 65203 Wiesbaden oder bei CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstr. 14, 41460 Neuss, eine Bonitätsprüfung vornehmen lassen: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Geburtsdatum.

3. Der Kunde kann jederzeit kostenlos Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten verlangen, indem er der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf eine E-Mail an folgende Adresse schickt: r.kuhnt(AT)ahnhaenger-kuhnt.de oder sein Verlangen der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf per Post oder per Fax zusendet.



§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der R. Kuhnt Anhänger Vermietung & Verkauf in Eitorf. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Preise inkl. gesetzlicher Mwst.. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Mietbedingungen

§ 1 Voraussetzungen der Miete
Anhänger werden nur an Personen bzw. Firmen vermietet, die einen gültigen Personalausweis vorlegen können. Der Vermieter hat das Recht eine Kaution von bis zu 500.- € zu verlangen. Bei einer Vermietung länger als 2 Werktage wird die Mietsumme im voraus fällig. 

§ 2 Vermietung in das Ausland 
Für Fahrten ins Ausland bedarf es in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, sich über die Devisen und Zollbestimmungen sowie die Verkehrsvorschriften des Besuchslandes zu informieren und diese zu beachten. Der Mieter ist für alle Schäden (Beschädigung des Anhängers, Beschlagnahme, usw.) haftbar, die auf Fahrten im Ausland entstehen, ohne dass es eines Verschuldens bedarf. Er haftet dem Vermieter auch für einen etwaigen Mietausfall in Höhe der Tagesmiete (§ 8, Abs. 4) für die einzelnen Ausfalltage, ohne dass es eines Nachweises der Vermietmöglichkeit bedarf.

§ 3 Anmietung im Auftrag einer Firma
Bei Anmietung eines Anhängers im Auftrag einer Firma, haftet bei Beschädigung des Hängers grundsätzlich die Person die beim Vermieter als Mieter aufgetreten ist. Etwaige Schadensersatzansprüche unsererseits werden ausschließlich an diesen gestellt.

§ 4 Übernahme 
Mit der Übernahme des Anhängers erkennt der Mieter an, dass sich derselbe in verkehrssicherem, fahrbereitem und sauberem Zustand befindet und keinerlei Mängel aufweist. Erkennbare Mängel müssen im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Behauptet der Mieter, dass bei der Übernahme des Anhängers nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen.

§ 5 Mietdauer, Rückgabe
Die Mietdauer beträgt Minimum 1 Stunde. Eine Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig. Wird der Anhänger nicht rechtzeitig zurückgegeben, haftet der Mieter für den Ausfall an Mieteinnahmen in voller Höhe ohne dass es dem Nachweis einer Vermietmöglichkeit bedarf.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Anhänger in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vermieter kann noch innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Anhängers Mängel beanstanden. Bei Überschreiten der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu bringen.

§ 6 Mieterrechte
Der Mieter ist berechtigt, den gemieteten Anhänger in verkehrs-üblicher Weise zu benutzen. Der Mieter darf für andere auf eigene Gefahr Güter und Waren entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Anhängers und den gesetzlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsgesetze, Güterkraftverkehrsgesetz usw.) unter Beachtung der zulässigen Belastung des Anhängers befördern. Fahrer und sonstige beförderte Waren oder Gepäck sind nicht versichert. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche, die aus der Mitnahme oder Transport entstehen.

§ 7 Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln und um seine Erhaltung besorgt zu sein. Dazu gehört auch die ständige Überwachung auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, Reifendruck, Bremsen, Beleuchtung. Der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Sicherung des Anhängers gegen Diebstahl verantwortlich und hat denselben bei Nacht an einem gesicherten Platz abzustellen und mit dem dazugehörenden Schloss zu sichern.
Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnahmen zur Sicherung und Bewachung des Anhängers zu treffen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, gleich welcher Art, die durch eine auf der Fahrt vorkommende Betriebsunfähigkeit des Anhängers entstehen könnten. Der Mieter erhält den Anhänger in einem üblichen Sauberkeitszustand und gibt ihn auch in einem Solchen zurück. Bei einer Rückgabe in besonders stark verschmutztem Zustand behält sich der Vermieter die Berechnung der Reinigungskosten vor. 

§ 8 Reparaturen 
Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich waren, übernimmt der Vermieter, sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden. Wird eine Reparatur erforderlich, deren Kosten mehr als 100 € beträgt und die der Vermieter zu tragen hat, ist dessen Einverständnis vorher einzuholen und die Weisung des Vermieters zu befolgen. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter nur die Reparaturen zu tragen, die für die betriebssichere Weiterfahrt ganz unerlässlich waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten. Glas- und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.

§ 9 Unfälle und sonstige Schäden
Der Mieter hat auf verlangen als Sicherheitsleistung vor Fahrtantritt eine Kaution zu stellen. Bei Rückgabe des Anhängers mit Mängeln, die der Mieter zu verantworten hat, wird die Kaution bis zur Schadensfeststellung zurückgehalten. Der Anhänger ist gegen Haftpflicht versichert. Abgesehen von den Fällen des § 8, haftet der Mieter dem Vermieter für alle während der Mietzeit eintretenden Beschädigungen des Anhängers, insbesondere für
a) Reparaturkosten (incl. beschädigter Stützräder) --- b) Mietausfall --- c) Wertminderung d) Kosten der Rechtsberatung und etwaiger Sachverständigengutachten usw. Unter Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter dem Vermieter während der Reparatur des Anhängers in Höhe der Tagesmiete für den täglichen Mietausfall. Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen dem Vermieter, der Versicherung und der Polizei alle Auskünfte zu geben, die zur Aufklärung erforderlich sind. Bei Verkehrsunfällen sind die Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen; Zeugen und alle sonstigen Beweismittel sind zu sichern. Die Ersatzpflicht des Mieters entfällt insoweit, als ein ersatzpflichtiger Dritter seine Ersatzpflicht anerkennt und erfüllt bzw. zur Erfüllung in der Lage ist.

§ 10 Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Mieter kann weder mit einer Gegenforderung aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietfirma. Auf Verlangen des Vermieters wird auch bei einem Streitwert über 500.- € die Zuständigkeit des Amtsgerichts anerkannt.

§ 11 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Pkw Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand 01.05.2011

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